Na prima, da haben wir in Europa jetzt auch endlich unseren CLOUD Act.
Die europäische Herausgabeanordnung (E-Evidence-Verordnung) ist der Entwurf einer Verordnungssammlung der EU-Kommission zur Herausgabe elektronischer Beweismittel durch Cloud-Anbieter. Prinzipiell werden Internetkonzerne dadurch gezwungen, innerhalb von zehn Tagen (in dringenden Fällen innerhalb von sechs Stunden) den anfragenden Justiz- oder Ermittlungsbehörden elektronische Informationen über eine Person zu übermitteln. Hierbei handelt es sich unter anderem um Fotos, Videos, Zugangskennungen, Passwörter, E-Mails und sonstige (Chat-)Nachrichten.
Also einmal die komplette digitale Identität.
Und falls man als Internetkonzern nicht kooperiert, drohen Geldbußen bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes – kennen wir ja so ähnlich von der DS-GVO, scheint sich zu einem Standard zu etablieren.
Aber so ein bisschen mehr digitale Totalüberwachung stört uns ja nicht – wir haben ja nichts zu verbergen.
Is’ mir übel.