Ein informierter Kunde ist das, was ein Unternehmen mit aller Macht verhindern will.
Und Unitymedia hat dieses Recht auf Uninformiertheit jetzt vom Bundesgerichthof zugesprochen bekommen.
Unitymedia kann die WLAN-Router seiner Kunden nun ohne Nachfrage und ohne vorherige Information darüber als öffentliche WLAN-Hotspots (WifiSpots) nutzen. Damit belästige man niemanden.
Nun, ist ja auch besser so, denn wenn man den Kunden fragt, steht er plötzlich im Mittelpunkt – und damit dem Unternehmenserfolg im Weg.